Schweizern und Deutschen wird als Nachbarn nachgesagt, dass sie sich kulturell ziemlich ähnlich sind. Beide schätzen Pünktlichkeit, Gründlichkeit und legen Wert auf Korrektheit. Dies ist auch steuerlich und aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht nicht anders. Daher erstaunt es nicht, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen meist klar geregelt sind und es im Gegensatz zu anderen Ländern spezielle Sachverhalte/Ausnahmeregelungen gibt. Grenzgänger, Personen mit doppeltem Wohnsitz oder Unternehmen mit Mitarbeitenden im anderen Land für kürzere oder längere Einsätze kennen die Problematiken: Das lokale Recht in Deutschland und der Schweiz bringt zusätzliche Komplexität zum Doppelbesteuerungsabkommen, die Fristen sind starr und die Formalitäten können schnell zum Papierkrieg führen. Zudem versteht der Schweizer Berater die deutsche Seite nicht und der deutsche Berater winkt bei Schweizer Fragen ab.
Ab sofort geht das auch anders: Haug Tax & Payroll Schweiz und die Steuerkanzlei Gärtner Deutschland arbeiten neu zusammen, um Ihnen eine koordinierte grenzüberschreitende Lösung zu bieten.
Zwei lokale Spezialisten – ein abgestimmtes Vorgehen.
Was bei grenzübergreifenden Fällen schiefgehen kann
Bei vielen Cross-Border-Mandaten liegt das Fehlerpotential nicht in der Komplexität einzelner Regeln, sondern in der fehlenden Koordination beider Länder. Schweizer Steuerberatende können die Schweizer Quellensteuer nachrechnen und die Steuererklärung sauber ausfüllen. Ob die Kundschaft in Deutschland die Anrechnung korrekt geltend gemacht hat, entzieht sich deren Kenntnis. Umgekehrt kann ein deutscher Berater die Wegzugsbesteuerung sauber prüfen. Ob der Zuzug in der Schweiz optimal gestaltet wurde – etwa mit Blick auf die Kantonswahl oder die Vorsorge – bleibt ein blinder Fleck.
Besonders bei der Anrechnung von Quellensteuern bzw. der Allokation des Gehalts zwischen Deutschland und der Schweiz zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, bei der 60-Tage-Regel und bei Wegzugs- und Zuzugssachverhalten entstehen ohne beidseitige Abstimmung oft unnötig hohe Koordinationsaufwände. Es ist nicht immer gewährleistet, dass eine Doppelbesteuerung vollständig vermieden werden kann und Fristen eingehalten werden. Die einzelnen Sachverhalte können meist gemeistert werden. Alle zusammen und im richtigen Timing zu koordinieren, gelingt jedoch selten ohne einen Partner auf der anderen Seite.
Sechs Situationen, in denen wir einen grossen Unterschied machen können
Grenzgänger Deutschland – Schweiz / Schweiz – Deutschland
Sie wohnen in einem Land und arbeiten im anderen; das gilt für beide Richtungen: Wohnsitz Deutschland mit Arbeitsort Schweiz genauso wie Wohnsitz Schweiz mit Arbeitgeber in Deutschland. Wir kümmern uns gerne um die Quellensteuer, die 60-Tage-Regel, Homeoffice-Tage und die Gre-Formulare (Gre-1, Gre-2 und Gre-3). Dabei stimmen wir beide Seiten ab und koordinieren die Anrechnung der Quellensteuer zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung oder die Reduktion des in der Schweiz steuerbaren deutschen Gehalts auf 80%.
Doppelter Wohnsitz
Familie in einem Land, Arbeit im anderen. Dies ist steuerlich eine der heikelsten Konstellationen und es gilt zu klären, in welchem Land die Person beschränkt und in welchem Land unbeschränkt steuerpflichtig ist. Wir prüfen, wo eine Steuererklärung einzureichen ist, koordinieren die Sozialversicherung, stellen die Anrechnung der Quellensteuern sicher und erstellen eine saubere internationale Steuerausscheidung. Dies mit dem Ziel, eine Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und der Schweiz zu vermeiden.
Wegzug und Zuzug Deutschland / Schweiz
Sie verlegen Ihren Wohnsitz zwischen Deutschland und der Schweiz. Dabei stellen sich Fragen zur Wegzugsbesteuerung, zur Zuzugsbesteuerung, zur Kantonswahl und dazu, was mit der Vorsorge geschieht. Rechtzeitige Planung kann zu hohen Steuerersparnissen führen. Nachträgliche Korrekturen führen zu höheren Kosten und unnötigen administrativen Aufwänden.
Unternehmen mit grenzüberschreitenden Anstellungen
Deutsche Firmen mit Mitarbeitenden in der Schweiz können mit Thematiken wie ANobAG, Unfallversicherung und Vorsorge (BVG) konfrontiert sein. Schweizer Firmen mit Mitarbeitenden in Deutschland müssen sich mit dem deutschen System auseinandersetzen. Wir stellen die rechtlich korrekte Handhabung in beiden Ländern sicher.
Geschäftsführer und leitende Angestellte (Art. 15.4 DBA)
Für Geschäftsführer und leitende Angestellte mit grenzüberschreitendem Sachverhalt gilt eine Sonderregel: Artikel 15 Absatz 4 des Doppelbesteuerungsabkommens sowie die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz. Sofern diese anwendbar sind, kann dies eine grosse Auswirkung auf die Steuerlast haben. Wir prüfen und beurteilen die Anwendbarkeit für Ihre konkrete Situation.
Mitarbeitereinsätze in Deutschland und der Schweiz
Sind Ihre Mitarbeitenden kürzer oder länger im anderen Land im Einsatz, stellt sich die Frage nach dem Risiko eines faktischen Arbeitgebers im Einsatzland. Dies kann weitreichende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Wir schätzen das Risiko ein und vermeiden eine Doppelbesteuerung, bevor diese zum Problem wird.
Ihr Nutzen
Durch unsere koordinierte Cross-Border-Beratung erhalten Sie Sicherheit, dass alle Ihre Schweizer und deutschen Angelegenheiten steuerlich/sozialversicherungsrechtlich effizient abgestimmt sind. Ihr Koordinationsaufwand bleibt dabei möglichst gering, da zwei lokale Spezialisten Ihre Angelegenheiten übernehmen. Ihre Ansprechperson koordiniert sämtliche Fragen direkt mit dem Partner im anderen Land. Sie erklären Ihre Situation nur einmal, während einem Telefonat mit beiden Seiten und können auch jederzeit die Ansprechperson in beiden Ländern kontaktieren.
Dadurch sparen Sie sich die Zeit für die Suche nach einem zweiten Berater, die Koordination zwischen zwei Kanzleien und eigene Abklärungen mit den Behörden. Beide Kanzleien bleiben dabei eigenständig. Das jeweils andere Land wird nur falls notwendig hinzugezogen. Sie erhalten eine kompetente Beratung von zwei lokalen Spezialisten mit abgestimmtem Vorgehen und vorgängigem transparenten Kostenvoranschlag.
So einfach kommen Sie zu einer klaren Antwort
Die Kontaktaufnahme ist einfach: Sie melden sich via E-Mail oder Telefon, wir bestätigen den Termin für ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch. Darin klären wir, ob Ihre Situation tatsächlich Cross-Border-Charakter hat und wo die Schwerpunkte liegen. Häufig zeigt sich dabei bereits, ob die Beratung von einem Land ausreicht oder ob beide Länder koordiniert werden müssen. Falls eine Jurisdiktion ausreicht, sagen wir es Ihnen offen. Im Anschluss erhalten Sie von jeder beteiligten Kanzlei ein eigenes Angebot mit klarer Rollenverteilung und Kostenvoranschlag. Sie sehen von Anfang an, was Sie insgesamt bezahlen und entscheiden selbst, wie es weitergeht. Bis zu Ihrer Zusage besteht keine Verpflichtung.
Kontaktaufnahme
Bitte kontaktieren Sie uns mit drei Zeitvorschlägen für Ihr kostenloses Erstgespräch und teilen Sie uns Ihren Sachverhalt in drei bis fünf Sätzen grob mit:
Weitere Informationen zu unserer Qualifikation finden Sie auf unserer Seite Steuerberatung Deutschland–Schweiz, ein Kontaktformular auf meiner Kontaktseite.
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